Häufig gestellte Fragen zur Testamentsgestaltung

Grundsätzlich helfen wir Ihnen dabei, alle relevanten Papiere zusammenzustellen, wie persönliche Daten, bestehende Absprachen und individuelle Wünsche. Gemeinsam klären wir, was wichtig ist.

Es ist ratsam, die Vollmacht zu erstellen, solange Sie urteilsfähig sind und sich Zeit nehmen können. Unser Team begleitet Sie dabei, ohne zeitlichen Druck.

Ein eigenständiger Entwurf ist möglich, jedoch stellen wir sicher, dass alle Formulierungen den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz entsprechen und für alle Beteiligten verständlich bleiben.

Im ersten Beratungstermin lernen wir Ihre individuelle Lebenssituation kennen und klären gemeinsam Ihre Wünsche. Wir besprechen die notwendigen Schritte zur Erstellung Ihres Testaments und zeigen Ihnen Beispiele auf. Anschliessend erhalten Sie einen übersichtlichen Ablaufplan für die weiteren Etappen.

Grundsätzlich ist jede volljährige Person berechtigt, ein Testament zu verfassen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren profitieren von klar formulierten Verfügungen, um ihren Nachlass nach persönlichen Vorstellungen zu regeln.

Ja. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie jederzeit eine Ergänzung, Änderung oder ein neues Testament verfassen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bestehenden Dokumente rechtlich einwandfrei anzupassen.

In der Schweiz ist ein handschriftliches eigenhändiges Testament gültig. Eine notarielle Beurkundung erhöht jedoch die Rechtssicherheit und erleichtert späteren Behörden die Prüfung.

Wir benötigen eine Übersicht Ihrer wichtigsten Vermögenswerte, Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Zivilstand), sowie Informationen zu Ihren Erben oder Begünstigten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung.

In der Regel dauert die gesamte Testamentsgestaltung inklusive Beratung und Ausarbeitung etwa zwei bis vier Wochen, abhängig vom Umfang der Besprechungen und Ihrer Verfügbarkeit.

Ja, wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Pflegeeinrichtung. Alternativ können wir Gespräche auch telefonisch oder via Video-Call durchführen.

Bewahren Sie das Original an einem sicheren Ort auf, zum Beispiel im Bankschliessfach oder bei einem Treuhänder. Teilen Sie Ihre Aufbewahrungsadresse vertrauenswürdigen Personen mit.

Ein Schweizer Testament wird grundsätzlich in allen EU- und EFTA-Staaten anerkannt. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung oder Apostille erforderlich, die wir für Sie arrangieren.

Ein Erbvorbezug ist eine vorzeitige Zuwendung an Erben. Wir klären mit Ihnen die rechtlichen Konsequenzen und dokumentieren alles so, dass später keine Streitigkeiten entstehen.

Rufen Sie uns an unter +41763874839, senden Sie eine E-Mail an [email protected] oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.